Der Anwalt Carlo Florio ist in der Liste der Anwälte eingetragen, die Anspruch auf zivil- und strafrechtliche Prozesskostenhilfe auf Kosten des Staates haben, die von der zuständigen Berufskammer (Rechtsanwaltskammer Bergamo) geführt wird.

 

Um das sog. kostenlose Armenrecht in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragsteller über ein Jahreseinkommen von weniger als 11.528,41 € verfügen (dazu werden alle Einkommen des Haushalts zusammengerechnet und auch IRPEF-freie oder quellen- bzw. ersatzsteuerpflichtige Einkünfte berücksichtigt); bei persönlichkeitsrechtlichen Streitigkeiten oder Konflikten zwischen Haushaltsmitgliedern wird allein das Einkommen der betroffenen Person berücksichtigt. Im Strafverfahren erhöht sich der oben genannte Schwellenwert um 1.032,91 € für jedes zusammenlebende Familienmitglied.

 

Das Armenrecht ist in TEIL III des Präsidialdekrets Nr. 115/2002 geregelt, auf den für spezifische Angaben zu den jeweils vorgesehenen Zugangs- und Durchführungsmodalitäten im Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht verwiesen werden sollte.